Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Western Cape Wines GmbH (nachfolgend WCW GmbH genannt).
AGB Western Cape Wines GmbH / Touren
1. Vertrag
1.1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Facebook oder eine Online-Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der WCW GmbH ein Vertrag zustande. Die Rubrik «Touren» sowie die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und WCW GmbH. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. WCW GmbH hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.2. Vertragspartei
Die Western Cape Wines GmbH wird im nachfolgenden Vertragstext abgekürzt WCW GmbH genannt. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz der WCW GmbH für solche Fremdleistungen nicht anwendbar.
1.3. Namensangaben
Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen, Geburtsdaten sowie Passnummer und Gültigkeit des Passes aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.
1.4. Unsere Leistungen, Prospekte und Ausschreibungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen, auf www.westerncapewines.ch oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab vereinbarten Treffpunkt für den Beginn der Reise (nicht gemeinsamer Treffpunkt bei gemeinsamer Fahrt) Flughafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.
1.4.1.
Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
1.4.2.
Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte, usw., zur Verfügung gestellt, das nicht WCW GmbH herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
1.5. Frühzeitige Buchung
Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Buchung, da Flüge erfahrungsgemäss schon früh ausgebucht sind. Frühbucher profitieren auch meist von den günstigsten Tarifen.
1.6. Provisorische Reservationen
Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12.00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.
2. Preise- und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von WCW GmbH online publizierten Preisen (www.westercapewines.ch), dem Reisekatalog, oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich, wo anwendbar, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.1.2024) und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (Kreditkarten) verrechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebühren (i. d. R. 2.5 %).
2.2. Preisberechnung
Bei Pauschalarrangements mit einem einzigen Gesamtpreis (z. B. Gruppenreisen) werden die Preise auf das Startdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen.
2.3. Bearbeitung und Reservierung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass WCW GmbH oder Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung erheben kann.
2.4. Anzahlung
Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von min. 50 % der Gesamtreisekosten, zu leisten. Ausserordentliche Veranstaltungen und Events mit begrenzter Teilnehmerzahl sind umgehend zu bezahlen.
2.5. Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
2.6. Buchungen über Internet
Bei online Buchungen stellen wir eine Rechnung aus, welche innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Alternativ stehen noch elektronische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
2.7. verspätete Zahlungen
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat WCW GmbH das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3ff einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Leistungen zu verweigern.
3. Änderungen oder Annullierungen
3.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Reise oder Tour absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Veranstaltung wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder schriftlich mitteilen. Bitte lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwandsdeckung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person.
3.3. Annullierung/Änderung
Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 3.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren, mögliche Versicherungsprämien und Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Buchung vor Veranstaltungsbeginn ab, oder wollen Sie Änderungen beliebiger Art oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die Annullierungskosten erhoben. Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden Annullierungsfristen vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.
3.3.1. Die allgemeinen Annullierungskosten für Reisen betragen:
- bis 30 Tage vor Abreise 50% der Gesamtsumme
- ab 30 Tage vor Abreise 100% der Gesamtsumme
3.3.2. Ausnahmen
- Tickets für Veranstaltungen und Anlässe:
- Spesen ab Buchung 100 %
- Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung
Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat aufgeführt. Zahlreich vergünstigte Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rückerstattbar. Solche Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.
3.3.3. No-Show
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) für Landleistungen vor Ort, werden dem Teilnehmer 100 % des Arrangementpreises belastet. Verpasst ein Teilnehmer den Flug, so entfällt für WCW GmbH jede Beförderungs-pflicht.
3.4. Annullierungskostenversicherung
WCW GmbH empfiehlt seinen Kunden eine Reiseannullierungsversicherung abzuschliessen.
3.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig, wenn:
Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Lodges etc.) diese Änderung akzeptieren, was hauptsächlich in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten werden durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. WCW GmbH orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der genannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff)
4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Bei den in den Preisangaben handelt es sich um Richtpreise. WCW GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospekt angaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
4.2. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu ändern:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Fahrzeugvermietung)
- neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- plausibel erklärbare Druckfehler
Falls die WCW GmbH die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 5 Wochen vor Abreise bekannt gegeben.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
WCW GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reise- oder Eventprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Routen etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z. B. Wetter, Pandemien usw.) es erfordern. WCW GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige oder bessere Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Reiseablaufes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.
5. Absage durch WCW GmbH
5.1. Die WCW GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen aus zwingenden Gründen abzubrechen oder abzusagen, falls dies durch ausserordentliche Umstände bedingt ist. Die Reiseteilnehmer /innen haben keinerlei Ansprüche auf weitere Entschädigungen im Falle einer Absage.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Bei von WCW GmbH angebotenen Reisen, Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann WCW GmbH die Reise bis spätestens 1 Woche vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten.
5.3. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Pandemien, Streiks, Schäden am Fahrzeug
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können WCW GmbH veranlassen, eine Reise abzusagen oder umzuplanen. In einem solchen Fall informiert Sie WCW GmbH so schnell wie möglich. WCW GmbH hält sich an die Reisehinweise des EDA (Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit) sowie an die Empfehlungen der lokalen Behörden. Schäden am Fahrzeug oder am Equipment jeglicher Art, die während der Touren am Fahrzeug auftreten oder als Folgeschäden nach den Touren auftreten, können nicht der WCW GmbH haftbar gemacht werden.
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen WCW GmbH eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die WCW GmbH-Reiseleitung bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.
7. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden und es besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen seitens der WCW GmbH. Allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport, Hotel, Campingplätze usw.) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung so weit wie möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise.
Nach dem Reiseabbruch seitens des Reisenden / Kunden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen der WCW GmbH.
Wenn Sie etwas zu beanstanden haben, muss dieses in schriftlicher Form innerhalb von 3 Tagen per Einschreiben erfolgen. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
7.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der
WCW GmbH unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die WCW GmbH wird bemüht
sein, innert, der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist
Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der WCW schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.
7.2. Selbstabhilfe
Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von WCW GmbH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.
7.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber WCW GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber WCW GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich WCW GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen WCW GmbH allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.
8. Haftung von WCW GmbH
8.1. Allgemeines
WCW GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der WCW GmbH-Reiseleitung, nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
8.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
8.2.1. Haftungsausschlüsse
WCW GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches WCW GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) Verstösse, grobe Fahrlässigkeit oder Zuwiderhandlung gegen Anweisungen der Reiseleitung / Guide
e) Schäden am Fahrzeug oder am Equipment jeglicher Art, die während der Touren am Fahrzeug auftreten oder als Folgeschäden nach den Touren auftreten, können nicht der WCW GmbH haftbar gemacht werden.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von WCW GmbH ausgeschlossen.
8.2.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet WCW GmbH, sofern die Schäden durch WCW GmbH oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich WCW GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc.). WCW GmbH übernimmt keine Haftung bei Schäden am Fahrzeug oder Ausrüstung, die während einer Reise oder Tour aufgetreten sind. Der Teilnehmer ist für sich und sein Fahrzeug sowie die eingesetzten Mittel vollumfänglich verantwortlich.
8.2.3. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von WCW GmbH auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder fahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in
Internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2.4. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.
Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.
8.3. Verantwortung während der Reise
Während der Reise oder Tour ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die WCW GmbH-Reiseleitung bzw. die örtliche WCW GmbH-Vertretung gebucht wurden, auf eigene Verantwortung. WCW GmbH kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
8.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und das Mitführen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selbst verantwortlich sind.
8.5. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 8.1 bis 8.4 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z. B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 3 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Reisegepäck (Ziffer 8.6.).
8.6. Reisegepäck
Schäden an Reisegepäck oder dessen verzögerte Zustellung haftet die WCW GmbH nicht. Der Teilnehmer ist für Schäden am Reisegepäck oder dessen verzögerte Zustellung selbst verantwortlich.
9. Mitwirkungspflicht Ihrerseits
9.1. Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingt, dass sich die Reiseteilnehmer/innen den fremden Sitten und Gebräuche anpassen. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer/innen von der Reise ausschliessen, welche die Reisegruppe nachhaltig stören, sich oder andere Reiseteilnehmer/innen stören durch ihr Verhalten gefährden oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer/innen. Der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet.
9.2. Gesundheitliche Voraussetzungen
Zum Reisen wird eine gute Gesundheit (mental und physisch) vorausgesetzt. Sie sind verpflichtet, uns bereits bei der Reiseanmeldung über alle reiserelevanten Krankheiten und Einschränkungen zu informieren. Die Erfüllung der in der Reiseausschreibung beschriebenen physischen und psychischen Anforderungen liegt in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, so sind Sie selbst dafür verantwortlich, für die Reise genügend Medikamente mit sich zu führen. Sollte eine/e Reiseteilnehmer/in diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Reiseleitung diese/n Reiseteilnehmer/innen von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer/innen. Der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet.
10 Versicherungen
10.1. Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungs- und Rückreisekosten im Falle eines versicherten Ereignisses.
10.2. Annullation der Reise
Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.
10.3. Annullierungskostenversicherung abgeschlossen
Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.
10.4. Bearbeitungsgebühr
WCW GmbH möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Falle durch die Reiseversicherung gedeckt sind. Die Deckung ersehen Sie aus der Versicherungspolice.
10.5. Zusätzliche Versicherungen
WCW GmbH empfiehlt Ihnen für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck-Versicherung.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die von WCW GmbH publizierten Angaben im Internet sowie die abgegebenen Reiseunterlagen enthalten Informationen zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Publikation. Allfällig danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen WCW GmbH bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen dadurch die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. WCW GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie WCW GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet, Sie in diesem Zusammenhang darauf, aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in gewissen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.
12. Flüge und Reisegepäck
12.1. Flug und Reisegepäck
Für das Buchen der Flüge und den Transport Ihres Reisegepäckes sind Sie selber verantwortlich. Die WCW GmbH gibt Empfehlungen ab, schliesst jegliche Art einer Haftung aus.
13. Datenschutz
13.1. Ihre Daten
WCW GmbH benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.
13.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischen Standard entspricht. Sowohl wir als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.
13.3. persönliche, schützenswerte Daten
Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u. U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
13.4. Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
13.5. Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
13.6. Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an:
Western Cape Wines GmbH
Kemptpark 3
8310 Kemptthal
www.westerncapewines.ch
14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und WCW GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen WCW GmbH wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.
Vorbehalt:
Der Käufer bestätigt mit seinem Einkauf, dass er die allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) gelesenen und mit dem Inhalt einverstanden ist.